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Was unterscheidet lizenzfreie von lizensierten Bändern?

Das Frequenzspektrum ist in lizenzfreie und lizensierte Bänder aufgeteilt. Freie Bereiche gibt es nicht, da Frequenzen eine sehr begrenzte Ressource sind. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung und Vergabe der Lizenzen zuständig, welche außerdem auch europäische Vorgaben umsetzt. Wer sehen möchte, wie die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe umsetzt, kann in den öffentlich abrufbaren Frequenzplan schauen.

Lizenzfreie Bänder kennen wir im Alltag beispielsweise aus der Verwendung von WLAN oder Bluetooth. Hier kann jede*r ein Funkgerät in Betrieb nehmen und nutzen. In lizensierten Bändern ist das anders – hier dürfen das nur Lizenzinhaber, welche exklusive Nutzungsrechte haben. Lizenzinhaber wie beispielsweise Rundfunk- und Mobilfunkbetreiber können dadurch ihre Netze unabhängig von anderen Nutzern planen und so eine gute Versorgung ermöglichen.

Neben der Aufteilung des Frequenzspektrums in Bänder definiert die Bundesnetzagentur insbesondere für die lizenzfreien Bänder Nutzungsregeln. Diese sollen dazu dienen, dass möglichst viele Frequenznutzer wie zum Beispiel unser WLAN-Netz zuhause, die WLAN-Netze der Nachbarn und die Bluetooth-Verbindung zwischen Handy und Headset (u.v.m.) koexistieren können. Dennoch bieten diese Regeln keine Garantie, dass ein Funksystem störungs- und fehlerfrei betrieben werden kann. Auch das kennen wir meist aus eigener Erfahrung…!

Vergleichbar ist es vielleicht mit dem Straßenverkehr, bei dem es abhängig vom Straßentyp – ob enge 30er Zone in der Stadt, gut ausgebaute Landstraße oder dreispurige Autobahn – verschiedene Regelungen in der Verkehrsordnung gibt. Und genauso wie es im morgendlichen Berufsverkehr regelmäßig zu Verzögerungen kommt, kennt jeder den „Stau” im WLAN-Netz, spätestens seit der Zeit im Home Office. Das liegt vor allem daran, dass viele unserer Kommunikationssysteme eines der offenen lizenz- und zulassungsfreien sogenannten ISM-Frequenzbänder verwenden, womit es schnell eng werden kann für die vielen Daten die dort hin- und hergeschickt werden.

Wer es sich allerdings nicht leisten kann, wenn die Anwendungsdaten im Stau stecken, muss andere Wege gehe. Hierfür ist beispielsweise eine eigene Privatstraße oder zumindest eine reservierte Spur ein spannender Ausweg, genau wie z.B. für den öffentlichen Busverkehr.

Bildquelle: Wikipedia, IRLG

Seit Ende 2019 vergibt die Bundesnetzagentur Lizenzen an natürliche und juristische Personen für die exklusive Nutzung zwischen 3,7 und 3,8 GHz. Hier können sogenannte „5G Campusnetze“ betrieben werden. Wenn Sie dieses Thema näher interessiert, schauen Sie bei unserem Blogbeitrag Was unterscheidet lizenzfreie von lizensierten Bändern? vorbei. Es ist wichtig, dass bei der Auswahl eines Funksystems für eine Anwendung auch in Betracht gezogen wird, in welchem Band das Funksystem operiert. Falls Sie Fragen haben, die Ihre Anwendung oder Funksystem betreffen, sprechen Sie uns gern an! Das Team des IRLG kann Hilfestellungen geben.

Es ist wichtig, dass bei der Auswahl eines Funksystems für eine Anwendung auch in Betracht gezogen wird, in welchem Band das Funksystem operiert. Falls Sie Fragen haben, die Ihre Anwendung oder Funksystem betreffen, sprechen Sie uns gern an! Das Team des IRLG kann Hilfestellungen geben.