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#IRLG_erklärt: 5G Campusnetze

Die Nutzung von Funkkommunikation hat sich in den letzten Jahren so tief in den Alltag integriert, dass wir uns der Allgegenwärtigkeit meistens gar nicht mehr bewusst sind. Smartphones, Computer, Fernseher, Spielekonsolen aber auch Autos, Ampeln, Baufahrzeuge, Züge und ganze Industrieanlagen sind mittlerweile drahtlos miteinander verbunden. Typischerweise werden WLAN, Bluetooth, LPWAN oder die Mobilfunksysteme 2G, 4G oder schon 5G eingesetzt. Alles Systeme haben eines gemeinsam: Sie benötigen spezifische Frequenzbereiche damit sie „funken“ können. Und hierbei gibt es große Unterschiede – nicht nur wegen der physikalischen Eigenschaften – sondern vor allem auch wegen der Regularien, wie bestimmte Frequenzbänder genutzt werden dürfen.

Neben den unlizenzierten #IRLG_erklärt: 5G Campusnetze wie ISM-Bändern, die unter Einhaltung der Regulierungen allen Nutzern offen zur Verfügung stehen, werden exklusiv nutzbare Frequenzspektren über ein bewilligtes Antragsverfahren kostenpflichtig bereitgestellt. Im Fall der Mobilfunkfrequenzen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Versteigerungsverfahren durchgeführt.

In Deutschland kann die exklusive Nutzung eines lokal bereitgestellten Spektrums im Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz oder auch größere Bandbreiten bei 26 GHz (24,25-27,5 GHz) bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Meist wird das Frequenzband dann genutzt, um ein lokales 5G Campusnetz aufzubauen. Vor allem im Hinblick auf von kritischen betrieblichen Anwendungen geforderte Zuverlässigkeit bietet die Nutzung des exklusiven Bandes hohes Potential.

Die Lizenzkosten für eine lokale exklusive Nutzung richten sich nach der genutzten Bandbreite, der Größe und Beschaffenheit der abzudeckenden Fläche sowie der Laufzeit der Lizenz. Hierzu stellt die Bundesnetzagentur für die beiden Bereiche (3,7-3,8 GHz und 26 GHz) eine eigene Berechnungsformel bereit. Für den Aufbau eines eigenständigen Campusnetzes bedarf es allerdings mehr als nur den exklusiv nutzbaren Frequenzbereich. Denn ähnlich einer Privatstraße muss zunächst in die eigene Infrastruktur investiert und diese anschließend verantwortlich betrieben werden. Daher ist der vollständig eigenständige Aufbau und Betrieb eines Campusnetzes nicht für jedes Unternehmen sinnvoll, da dieses mit Anfangsinvestitionen und der Notwendigkeit von spezifischem Fachwissen verbunden ist.

Abhängig von den spezifischen betrieblichen Anforderungen eines Unternehmens können daher andere Ausprägungen eines 5G Campusnetzes besser geeignet sein. Neben dem „eigenständigen Campus-Netz“ lassen sich diese grundsätzlich in die beiden Kategorien „eingebettetes 5G Campus-Netz“ und „virtuelles 5G Campus-Netz“ einordnen.

Bildquelle: ifak.

Beim eingebetteten Campusnetz werden lokale Komponenten der Kommunikationsinfrastruktur für die exklusive Nutzung über einen der Mobilfunkanbieter mit dem öffentlichen Mobilfunknetz verbunden und gesteuert. Beim virtuellen Campusnetz werden dagegen keine Komponenten lokal eingebunden, sondern ein virtuelles Teilnetz im öffentlichen Mobilfunknetz über einen der Mobilfunkbieter eingerichtet.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ein eigenständiges Campusnetz größtmögliche Flexibilität und volle technische Kontrolle des betreibenden Unternehmens über das Kommunikationssystem und die Betriebsdaten ermöglicht. Dabei kann es völlig unabhängig und daher ungestört von anderen Funksystemen genutzt werden. Allerdings gehen höhere Anfangsinvestitionen einher und es erfordert gute Kenntnis über den Aufbau und Betrieb des 5G Campusnetzes, die gegebenenfalls über einen Dienstleister eingekauft werden müssen.

Die Entscheidung für eine Variante der genannten Betreibermodelle eines Campusnetzes bedarf einer eingehenden Prüfung und Abwägung der Optionen, Risiken und Kosten. Es ist den Unternehmen – die möglicherweise keine umfangreiche Erfahrung in Fragen der Funkkommunikation und des Mobilfunks haben – angeraten, sich entsprechende Unterstützung einzuholen.